von MARTIN D. WIND
WEIMAR – Als „offensichtlich rechtswidrig“ beurteilt das Verwaltungsgericht Weimar noch recht selbstsicher und erkennbar im Vollbesitz der „höheren Gewalt“ gegenüber dem Urteil eines Amtsrichters, der sich die Mühe gemacht hatte, ein umfänglich begründetes Urteil zu sprechen. Fürs Erste ist demnach das Urteil von Christian Dettmar „kassiert“, wie man das so schön sagt. Ob diese „Offensichtlichkeit“ so zu halten sein wird, ist fraglich. Immerhin könnte eine übergeordnete Instanz diesem vor Selbstbewusstsein strotzenden Verwaltungsgericht sein Urteil mit ebenso selbstherrlicher Begründung um die Ohren schlagen. „Offensichtlich“ – ist das überhaupt ein juridischer Begriff in einem Urteil? Aber worum geht es?
178 Seiten Begründung eines Rechtsbeschlusses (Az.: 9 F 148/21) – und dennoch diskutiert Deutschland nicht den Inhalt. Deutschland ventiliert hingegen die Posse die daraus gemacht wird. Denn Ende April hat der Thüringer „Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen), sein Haus in Bewegung gesetzt und das Büro, das Eigenheim, die Garage und das Auto durchsuchen sowie das Handy und den Computer von Richter Christian Dettmar beschlagnahmen lassen. Der öffentlich verlautete Vorwurf: Rechtsbeugung.
Rechtsbeugung ist als Vorwurf gegenüber einem Richter eines deutschen Gerichtes natürlich starker Tobak. Da geht es um Rechtsverständnis, Berufsethos und persönliche Ehre auf der einen Seite und um Politik auf der anderen Seite. Was macht Dettmars Urteil nun so „gefährlich“, dass man sich seitens der Politik genötigt fühlt, ihm schlicht die Kompetenz und Zuständigkeit für diesen Beritt abzusprechen und so öffentlichkeitswirksam gegen ihn vorzugehen. Immerhin hat man sich ja nicht zusammengesetzt, miteinander Kaffee getrunken und die Sache debattiert. Nein, es wurden polizeiliche Durchsuchungstrupps in Marsch gesetzt, die bei diesem Mann selbst in die Privatsphäre eingefallen sind.
Schaut man sich dann an, was genau Grundlage dieses Ermittlungsverfahrens und Durchsuchungsbeschlusses ist, dann kommt man als Normalbürger nicht umhin festzustellen, dass das wohl eher eine Geschmacksfrage der rabulistischen Gourmets unter den Juristen sein wird. Da wird man sich mit spitzem Mündchen darüber austauschen, ob es sich hier nun um eine Heidel/Blau- oder eine Rauschbeere handeln mag – und abschließend könne man das so dann doch eventuelle gar nicht sagen. Bei aller Ironie bleibt eben einfach die Frage: War dieser Familienrichter befugt, Schulen die per politischer Anweisung verfügten Maßnahmen gegenüber Kindern, zu untersagen. War diese „Familienrichter“, der bei seinen Urteilen immer das Kindswohl im Auge haben muss, gesetzlich berechtigt, in Verwaltungsvorgaben einzugreifen und sie zurückzuweisen?
Immerhin hat dieser Richter das aus dem Bundeskanzleramt verfügte Verdikt des Maskentragens in geschlossenen Räumen in Frage gestellt, ja sogar das Abstandhalten als bei Kindern nicht notwendig erachtet. Er tat das nicht aus einem Bauchgefühl heraus. Er hat sich Gutachter für seine Urteilsbegründung herangezogen, die die obrigkeitlichen Maßnahmen massiv in Frage stellen. Man mag das kaum glauben, wenn man dem Karussell der Wanderpokale unter den „Seuchenexperten“ in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anschaut. Dieses gebührenfinanzierte Theater präsentiert uns mit stupender Einfältigkeit, Abend für Abend die selben Wortspender, die mit ermüdender Regelmäßigkeit das berühmt-berüchtigte „Narrativ“ der Bundesregierung bedienen. Und dann kommt da so ein Amtsgerichts-Amtsrichter daher und zweifelt auf 178 Seiten an der abschließenden Wahrheit und Weisheit einer Bundesregierung? Das geht mal gar nicht!
Man muss sich einfach vor Augen halten, was das bedeuten könnte: Ein Amtsrichter weist die Politik mit deren, aus seiner Sicht offenbar nicht tragfähigen Begründung ihrer Ausnahmezustands-Verfügungen, zurück. Er weist sie in die Schranken und sagt deutlich: „So nicht!“ Er tut also das, was auch Aufgabe der Justiz in Deutschland ist oder wäre. Dabei hatte man sich doch in politischen Kreisen schon recht gut wahrnehmbar auf dieses Instrumentarium des Katastrophenszenarien-Regiments gefreut: Immerhin wartet ja hinter den nächsten Corona-Welle der Klimanotstand. Einer solchen Insubordination muss daher mit aller Härte begegnet werden. Und so wurde dann eben auch von Herrn Adams und seinem Ministerium prompt gehandelt.
Es mag – medial befeuert – den Regierenden in Thüringen und den Politiakrobaten in Berlin eine Atempause verschaffen, dass derzeit mehr über die Hausdurchsuchung als über die Beurteilung einer Krankheit gegeifert wird. Aber am Ende werden die Gutachten beurteilt werden müssen, die Richter Christina Dettmar zur Urteilsbegründung herangezogen hat. Und eventuell kann er ja aufgrund der Dramatik der in den Gutachten angeführten wissenschaftlichen Fakten sogar einen „Gefahr im Verzug“ für seinen Richterspruch anführen. Schlägt nicht die Nothilfe gesetztes Recht? Lässt sie auch „mal fünfe grade“ sein? Darf man nicht mit einem Verletzten bei Rot über Ampeln brettern, wenn der organisierte Rettungsdienst schlicht zu lange auf sich warten ließ und man einen Eigentransport vornehmen muss?
Es bleibt demnach zu hoffen, dass inhaltlich auf die 178 Seiten der gutachterlichen Begründung des Urteils gegen die Maßnahmen gegenüber Kindern an Schulen in Thüringen verhandelt werden muss. In Bayern gibt es derzeit einen ähnlichen Fall einer Richterin, die sich von der Politik ihre Richterfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz nicht beschneiden lassen will. Es wird spannend und es bleibt zu hoffen, dass die Verhandlungen – die in Deutschland ja derzeit noch offen sein sollen – möglichst bald und noch vor der Bundestagswahl im September beginnen. Und man darf hoffen, dass es an den Gerichten noch Juristen gibt, die nicht auf ihre Beförderung schielen, sondern dem Gesetz zur Geltung verhelfen, indem sie das gesetzte Recht vor den unappetitlichen Begehrlichkeiten der Politik schützen.