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Demo in Gera: Gegenseitige Strafanzeigen

GERA – Nach dem „Schweigemarsch“ in Gera am Samstag hat ein 65 Jahre alter Teilnehmer Anzeige gegen die Polizei erstattet. Er sei nach eigenen Angaben von Polizisten verletzt worden. Andersherum ermittelt die Polizei gegen ihn, weil er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Auch soll er sich wiederholt geweigert haben, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Etwa 300 Bürger hatten gegen die Corona-Politik demonstriert.




Kein Sturm, nur unheimliche Stille: Lockdown-Proteste auf dem Domplatz fielen aus

ERFURT – Nur maximal 50 Personen haben sich heute in der Erfurter Innenstadt getroffen, in der Hoffnung, dass sich da spontan vielleicht doch noch eine Gelegenheit zum Protest gegen den Corona-Lockdown ergeben würde. Doch dazu kam es nicht.

Die Stadtverwaltung hatte die Demo, für stolze 10.000 Teilnehmer angemeldet, erwartungsgemäß verboten. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar bestätigte die Entscheidung. Und das war es auch schon. Rund um den Domplatz war ein großes Aufgebot an Polizei und Bundespolizei aufgezogen. An den Zufahrtsstraßen in die Stadt hinein gab es Polizeikontrollen, und das war es auch schon.

Unsere Reporterin beschrieb die Szenerie am späten Nachmittag mit: „Es ist hier unheimlich still.“ Nur zwei kleine Grüppchen mit Plakaten standen herum, wurden von der Polizei befragt. Alle Teilnehmer trugen Masken und hielten die Abstandsregeln ein.

Als einzige Politikerin äußerte sich gegenüber Thüringen.jetzt die Landtagsabgeordnete Dr. Ute Bergner (Jena). Sie ist zur Zeit noch Mitglied der FDP-Fraktion, wird aber im Herbst bei der Landtagswahl mit den „Bürgern für Thüringen“ als Alternativangebot für frustrierte bürgerliche Wähler antreten. Sie sagte uns zur verbotenen Demonstration in Erfurt:

„Demonstrationen sind ein wichtiges Element der Demokratie und müssen auch in schwierigen Zeiten möglich sein. Die Veranstalter hätten von vornherein der Stadt ein Angebot machen sollen, was verhandelbar gewesen wäre. 10.000 Teilnehmer sind das nicht…“

In der kommenden Woche soll es bundesweit weitere stille Protestaktionen vor Landtagen geben. Ob in Erfurt auch ein neuer Versuch gestartet wird, war heute nicht zu erfahren.

 




Grundschulen in fünf Landkreisen wieder geöffnet: Kritik des Lehrerverbandes

ERFURT – In Gotha, Hildburghausen, Saale-Orla, Saale-Holzland und Weimarer Land findet ab heute wieder Präsenzunterricht in den Grundschulen statt, außerdem öffnen wieder viele Kindergärten. Das ist möglich, weil die Landesregierung den Einrichtungen einen entsprechenden Ermessensspielraum gewährt hat. Ausnahme: der Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Dort ist der vom RKI festgestellte Inzidenzwert bei über 200, so dass die Schulen geschlossen bleiben müssen.

Rolf Busch, Vorsitzender des Lehrerverbandes in Thüringen übte Kritik an der Landesregierung. Bereits vergangene Woche hatte er gefordert, die schulen erst dann wieder zu öffnen, wenn alle Lehrkräfte geimpft seien. Busch appellierte an die Landesregierung, „verantwortungsvoll mit ihrer Freiheit in Bezug auf die Öffnung der Schulen und Kitas umzugehen“.




Mit Rückgrat und Selbstbewusstsein: 200 demonstrierten in Weimar für Demokratie und Meinungsvielfalt

WEIMAR – Der Mantel der Geschichte wehte, als sich am Samstag 200 Bürger vor der historischen Kulisse des Deutschen Nationaltheaters auf dem Theaterplatz in Weimar zur Kundgebung „Tag der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ versammelten. Der Verein „Bürger für Deutschland“ hatte aufgerufen, sich genau um 15.15 Uhr zu treffen. Denn am gleichen Tag zur gleichen Stunde hatte 1919 der Sozialdemokrat Friedrich Ebert die Eröffnungsrede zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung gehalten. Und die schuf eine der fortschrittlichsten Verfassungen der damaligen Zeit überhaupt, in der festgeschrieben wurde, dass in diesem Land eine Demokratie entstehen soll.

Und so fand in Weimar erneut eine Veranstaltung statt, die im historischen Kontext den Willen vieler Bürger bekundete, unsere Demokratie und die Normen des Grundgesetzes als Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland zu erhalten, ja zu verteidigen. Es dürfe nie wieder passieren, dass der bürgerlichen Mitte durch Extremisten von Links und Rechts der Boden unter den Füßen weggerissen wird.

Clarsen Ratz, Sprecher der „Bürger für Deutschland“, und  Ivonne Nöhren und Steffen Teichmann von Verein „Bürger für Thüringen“, der zur nächsten Landtagswahl in Thüringen mit einer eigenen Partei antreten wird, appellierten in ihren Reden nicht nur an den Verstand, sondern auch an das Herz der Bürger auf dem Theaterplatz. Im Mittelpunkt dabei: die Corona-Maßnahmen, mit denen Angst geschürt würden und die untaugliche Mittel seien und Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Ruin trieben.

Ivonne Nöhren ging dabei besonders auf das Schicksal der Familien mit Kindern ein. Unter dem Applaus der 200 auf dem Platz versammelten Menschen rief sie: „Wir Deutschen müssen wieder lernen, mit aufrechtem Rückgrat, mit Selbstbewusstsein unser Land wieder in eine gute Richtung zu führen und für das, was wir wollen, auch einzustehen!“

Der bekannte Anwalt Ralf Ludwig, der für „Bürger für Deutschland“ sprach, überraschte die Teilnehmer mit einer satirischen Überspitzung des Narratives vom Gefährder, der durch seine bloße Anwesenheit, durch sein Reden und den zu geringen Abstand leichtfertig das Leben seiner Mitmenschen aufs Spiel setzt. Dies alles gemünzt auf den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, was allgemeine Heiterkeit auslöste. Ludwig rief dazu auf, den Regierenden keinen Vorwand für repressive Maßnahmen zu bieten. Nicht provozieren und absolut gewaltfrei bleiben – das war seine Botschaft.

Ricklef Münnich, ein Pfarrer im Ruhestand und ebenfalls aktiv bei „Bürger für Thüringen“, setzte sich in seinem Redebeitrag für die Meinungsfreiheit und den Respekt vor der Meinung Andersdenkender ein. In einer Demokratie sei es „unwürdig“, wenn Politiker Menschen ausgrenzten, die eine andere Meinung vertreten.

Und wie zum Beleg, dass die Veranstalter es ernst mit der Meinungsvielfalt und dem Dialog meinen, sprach als letzter Redner Karel Svoboda,  der für die „Freie Linke“ sprach. Er forderte ebenfalls, die Corona-Maßnahmen unverzüglich zu beenden und zu einem normalen Leben zurückzukehren. Seine Ansicht, für die Zukunft auch den Sozialismus als „bessere Alternative“ zum Kapitalismus nicht aus den Augen zu verlieren, fand bei den Zuhörern erkennbar wenig Zustimmung, so dass sich der Platz zu leeren begann. Doch auch er hatte zuvor immer wieder kräftigen Applaus bei seiner Rede bekommen.

Die Mitte der Gesellschaft zeigte in Weimar, was sie umtreibt in diesen Corona-Zeiten, nämlich die Sorge, in welche Richtung sich Deutschland entwickeln wird. Und diese Zukunft zu entwickeln, da wollen die Demonstranten von Weimar nicht einfach zuschauen, sondern sich aktiv einmischen.

 




„Candy Crush“ im Lockdown: Kann dieser Mann Ministerpräsident von Thüringen bleiben?

von KLAUS KELLE

ERFURT – Bodo Ramelow persönlich ist recht beliebt im Freistaat, das kann niemand ernsthaft bezweifeln. Nur so ist ein Wahlergebnis für Die Linke von über 30 Prozent zu erklären. Er ist zivilisiert, sagt man, symapthisch bei seinen Auftritten, er hat die richtige Ballance zwischen politischer Agenda und Volkstümlichkeit. Aber, das wird gern mal vergessen, die Wähler in Thüringen haben ihn und seine lahme rot-rot-grüne Koalition im Herbst 2019 abgewählt. Aus, finito! Dass er jetzt wieder in der Staatskanzlei sitzt ohne eigene Mehrheit, dashat er einem Kuhhandel mit der CDU und der skandalösen Intervention der Bundeskanzlerin zu einer rechtmäßig verlaufenen Wahl zu verdanken.

Ramelow verwaltet also weiter vor sich hin, und er gefällt sich offenbar in der Rolle des Corona-Krisenmanagers. Erst war er der Lockerste der Ministerpräsidenten, jetzt zieht er den Lockdown durch wie kaum ein Zweiter. Da passt überhaupt nicht in die Landschaft, was jetzt bekannt geworden ist. Ausgerechnet in einem Gespräch in der neuen hippen „Clubhouse“-Audio-App, wo Tausende zuhören, erzählte der Linke-Politiker, dass er während der allwöchigen Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin nebenbei gern das Online-Spiel „Candy Crush“ spiele. Noch einmal, weil man es beim ersten Lesen vielleicht gar nicht begreift: In der prominet besetzten Runde, in der jede Woche beschlossen wird, was wir alle tun müssen, um dem Virus entgegenzuwirken, spielt der Ministerpräsident nebenbei ein Onlinespiel. Irre, oder?

Die Bundeskanzlerin bezeichnete er im Talk als „Merkelchen“ und brüstete sich – wie die „Welt am Sonntag“ berichtete – , er schaffe bei dem Spiel  bis zu zehn Level. Toll, oder? So einen Ministerpräsidenten wünscht sich der von Existenzsorgen bedrohte Bürger in der Krise. Da werden Beschlüsse gefasst, die Menschen an den Rand ihrer Existenz treiben, Kontaktverbote zu engen Verwandten festgesetzt, Restaurants, Frisörsalons, Betriebe aller Art in die Insolvenz getrieben – und Thüringens Erster Mann daddelt.

Ramelow selbst hat sich inzwischen entschuldigt: „Eine kluge Frau hat mir auf @clubhouse_de gerade schlüssig den eigentlichen Fauxpas meiner Clubhaus-Plauderei dargelegt und es hat mich überzeugt“, schrieb er im Kurznachrichtendienst Twitter. Und weiter: „Den Namen der Bundeskanzlerin zu verniedlichen, war ein Akt männlicher Ignoranz. Dafür meine ehrliche Bitte um Entschuldigung.“ Da ist er wieder, der charmante Linke. Und während Politiker der Opposition die Frage nach der „Selbstbeherrschung mancher Politiker“ stellen und sogar in der Koalition der Wahlverlierer das Rumoren immer lauter wird, ist nicht einmal auszuschließen, dass viele Bürger das alles mit einem Achselzucken hinnehmen. Weil Herr Ramelow doch so nett ist. Und warum soll ein Ministerpräsident nicht das tun, was viele  andere auch machen? Ganz einfach: Weil er Ministerpräsident ist. Weil er Verantwortung dafür trägt, was mit den Bürgern Thüringens geschieht, besonders denen, die Angst um ihre Zukunft haben.

„Entweder ist es Ausdruck von Arroganz der Macht oder Amtsmüdigkeit“, schrieb Christian Hirte, seit September CDU-Landeschef im Freistaat. Eine berechtigte Frage, wenn man etwa, an vergangenes Jahr zurückdenkt, als der Ministerpräsident dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller den Mittelfinger zeigte und ihn einen „widerlichen Drecksack“ nannte. Bürger wünschen sich nicht nur in Krisenzeiten einen Regierungschef, der souverän führt, vor allem aber seine Emotionen zumindest in der Öffentlichkeit beherrscht.
Bodo Ramelow ist im Herbst versetzungsgefährdet, weil Wahltag nun einmal Zahltag ist.

 




Hochbrisantes Corona-Urteil aus Weimar: „Hat den Staat nicht zu interessieren!

von CHRISTIAN KOTT

WEIMAR – Viel geschrieben und gesprochen wurde über ein bereits am 11. Januar ergangenes Urteil des Amtsgericht Weimar. Die Aktivisten von beiden Seiten stürzten sich sogleich auf die 19 Seiten Urteilsbegründung. Befürworter der Lockdown-Politik hoben zu Wutgebrüll an, diejenigen, die COVID 19 für eine Grippe halten, feierten ausgiebig.

Beides ist völliger Unsinn und zeigt, dass Überzeugungstäter in der Beurteilung juristischer Fragen nicht gerade talentiert sind. Dabei dürften die meisten derjenigen, die es in ihrem Sinne verstehen wollen, das Urteil entweder gar nicht erst gelesen oder zumindest nicht verstanden haben. Denn wenn man das Urteil weniger aufgeregt liest, dann steckt darin eine juristische Sensation, die weitreichende Folgen haben könnte.

Zunächst zu den Fakten: Ein junger Mann nahm Ende April 2020 mit sieben anderen aus sieben verschiedenen Haushalten im Hinterhof eines Weimarer Hauses an einer Geburtstagsfeier teil. Die herbeigerufene Polizei beendete die Party, die Teilnehmer erhielten einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das damals in Thüringen geltende Kontaktverbot.

So weit, so normal, sollte man denken. Doch dann kommt es anders, als man denkt.

Mit mehr als deutlichen Worten spricht das Amtsgericht Weimar den Geburtstagsgast frei, weil es das Kontaktverbot für verfassungswidrig hält.

Ungewöhnlich ist dabei, dass das Amtsgericht Weimar die politisch getroffenen Vorschriften nicht nur für unverhältnismäßig oder ungeeignet hält, sondern in seiner mit 19 Seiten sehr ausführlichen und mit zahlreichen Quellen belegten Entscheidung viel weiter geht:

  1. im April 2020 habe weder in Thüringen noch in Deutschland eine epidemische Lage bestanden.
  2. Ein Kontakt- und Ansammlungsverbot verstoße gegen die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz als unantastbar garantierte Menschenwürde.
  3. Sowohl der erste Lockdown ab März 2020 als auch der im November 2020 zunächst nur für einen Monat („Wellenbrecher“) angeordnete und inzwischen zweimal verlängerte Lockdown erbringen den Beweis, dass sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt.

Erstaunlich deutlich stellt das Gericht fest, dass die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Politik zurückzuführen sind, um ein Vielfaches höher sind, als die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle. Wörtlich weiter:  „Eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen“.

Über die Punkte 1. und 3. kann man streiten, denn nicht umsonst sind Fachleute aus Wissenschaft und Medizin auch völlig unterschiedlicher Ansicht.

Aber höchst spannend  ist die These des Gerichts, Kontaktverbote stellten eine Verletzung der Menschenwürde dar. Denn wenn sich diese Auffassung durchsetzt, werden die Anforderungen an die Zulässigkeit von Kontaktverboten es dem Staat deutlich erschweren, dieses Mittel im Infektionsschutz gegen den Bürger einzusetzen.

Unabhängig von der im Urteil zitierten Rechtsprechung überzeugen vor allem zwei Punkte:

– Historisch gab es in Notstandslagen in der immer noch jungen Geschichte der Bundesrepublik schon alle möglichen rechtsstaatlich bedenkliche Maßnahmen. Von Ausgangssperren, Rasterfahndungen bis hin zu Staatstrojanern durften sich Gerichte schon lange daran abarbeiten, was der Staat mit seinem Bürger machen darf und was nicht. Aber auf die Idee, dem Untertanen (das Wort „Bürger“ passt hier nicht mehr) vorzuschreiben, mit wem und mit wie Vielen er sich in seinem privaten Umfeld treffen darf, war noch nie zuvor jemand gekommen. Völlig zutreffend beschreibt das Amtsgericht Weimar dies als „Tabubruch“.

Der Schlüsselsatz des Urteils, den jeder Freund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einfach nicht entkräften kann, lautet: „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt, oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“

Dieser Grundsatz gilt eben auch (vielleicht sogar gerade) während einer Pandemie, und es ist beschämend, dass es erst nach über neun Monaten der Geschichte des Lockdowns eines mutigen Amtsrichters aus Weimar bedurfte, der uns daran erinnert.

Das Urteil im Volltext können Sie hier nachlesen….




Corona hält den Freistaat in Atem: Landtagswahl im April immer unwahrscheinlicher

von KLAUS KELLE

ERFURT – Wird am 25. April in Thüringen ein neuer Landtag gewählt? Danach sieht es immer weniger aus. Im ZDF-„heute journal“ sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) jetzt: „Wir haben 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die wir schützen müssen.“ Und weiter: „Wenn im Januar, Februar keine Bewegung ist, dann werden wir auch das mitentscheiden müssen.“ Doch es ist Bewegung, nur leider in die völlig falsche Richtung was Neuinfektionen und Impfungen angeht.

Es spricht nicht mehr viel dafür, ausgerechnet in dieser Zeit die Bürger Thüringens zu den Wahlurnen zu rufen. Zumal auch ein echter Wahlkampf praktisch nicht möglich ist. Die beiden ersten Landtagswahlen 2021 werden bereits Mitte März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stattfinden. Ein reiner Geisterwahlkampf ohne Veranstaltungen mit physisch anwesenden Wählern und ohne Infostände in Fußgängerzonen. Die Kampagnen aller Parteien finden rein im Internet statt.

In Thüringen ist der Druck auf die Regierenden hoch, denn die etablierten Parteien hatten den Bürgern im Freistaat nach den beschämenden Ereignissen im Februar vergangenen Jahres schnelle Neuwahlen versprochen. Am 5. Februar 2020 war der FDP-Politiker Thomas Kemmerich damals im dritten Wahlgang offenbar mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP zum neuen Ministerpräsidenten gewählt worden und hatte die Wahl angenommen. Was dann folgte, ist ein Lehrstück darüber, wie auch heute in einem demokratischen Rechtsstaat der Bürgerwille durch brutale Machtpolitik ausgehebelt werden kann. Die Kanzlerin ruft aus Südafrika an und fordert, dass die Wahl Kemmerichs „rückgängig“ zu machen sei – wie in einer Bananenrepublik. Und was passiert? Statt eines empörten Aufschreis der Bevölkerung und der Parteien, vollziehen alle Merkels „Wunsch“. Thomas Kemmerich und seine Familie stehen unter Polizeischutz, werden massiv von Medien und der politischen Linken unter Druck gesetzt. Schließlich knickt FDP-Chef Christian Lindner vor der Kanzlerin ein und bringt Kemmerich dazu, seinen Rücktritt zu erklären. Dann sorgt ausgerechnet die CDU, die sich gern als „Partei der Deutschen Einheit“ feiern lässt, dazu, einen abgewählten Linken wieder ins Amt zu befördern. Und Lindner? Der zieht alle Strippen, dass sein Parteifreund Kemmerich nicht wieder FDP-Spitzenkandidat wird, obwohl er der einzige liberale Politiker zu sein scheint, mit dem die Thüringer FDP die Fünf-Prozent-Hürde schaffen kann.

Eine Schmierenkomödie, die mit Demokratie nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.

Denn:

  1. Die Landtagswahl und die Abstimmungen im Parlament sind ohne jeden Zweifel formal korrekt verlaufen.
  2. Die erfolglose rot-rot-grüne Regierung von Ramelow wurde eindeutig abgewählt von der Mehrheit der Bürger im Freistaat.
  3. Und die CDU, die Partei Helmut Kohls und Bernhard Vogels, hievte einen abgewählten Sozialisten wieder ins Amt.

Klar, dass viele Bürger darauf warten, noch einmal über diesen beschämenden Vorgang abzustimmen. Und ich freue mich darauf, zu erfahren, mit welcher Machtstrategie die CDU dann in die nächste Landtagswahl gehen wird.

Es ist absehbar, dass Ende April wegen der dramatischen Corona-Situation in ganz Thüringen nicht gewählt werden wird. Auch AfD und Grüne haben inzwischen erklärt, dass sie nicht davon ausgehen, dass im April gewählt werden kann. Aber irgendwann wird gewählt – die vielleicht spannendste Wahl in diesem Jahr in Deutschland…




UPDATE +++ Kommando zurück +++ 15-Kilometer-Radius in Thüringen bisher nur eine Empfehlung +++

von KLAUS KELLE

ERFURT –Mein Beitrag hier gestern zu den weiteren Corona-Maßnahmen war in einem wichtigen Punkt fehlerhaft und ist dem zu intensiven Blick nach Berlin und auf die Kanzlerin gestern geschuldet. Bitte entschuldigen Sie den Fauxpas, auf den mich mehrere Leser von thueringen.jetzt heute Morgen aufmerksam machten!

Die 15-Kilometer-Regelung für Menschen, die in einem Corona-Hotspot leben, ist bisher nur eine Empfehlung. Das stellte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (43) nach einer Kabinettssitzung klar. Der Grund: Eine verpflichtende Anordnung würde angesichts der aktuellen Infektionswerte zu einer Ungleichbehandlung der Bürger in Städten und der auf dem Land führen.

Ministerpräsident Bodo Ramelow war zuvor der erste ranghohe Politiker, der gefordert hatte, die Bewegungsfreiheit der Bürger in Thüringen einzuschränken. Gestern hatte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der wöchentlichen Telefonkonferenz mit allen Ministerpräsidenten bekräftigt, dass die Kontakte zwischen den Menschen in ganz Deutschland weiter reduziert werden müssten.

Wie erwartet wird der bis zum 10. Januar befristete Lockdown erst einmal bis Monatsende (31.) verlängert. Menschen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt leben, die Corona-Hotspot sind (mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen), sollten sich freiwillig nur noch in einem Radius von maximal 15 Kilometern bewegen dürfen.

Konkret bedeutet das: Fast ganz Thüringen liegt über dieser Sieben-Tage-Inzidenz. Nur noch Jena, Gera, Erfurt und zwei Landkreise liegen bisher noch unter dem Wert von 200 Neuinfektionen.

Die Landtagsabgeordnete Dr. Ute Bergner (jetzt noch FDP-Fraktion), die mit einer neuen Liste “Bürger für Thüringen” zur nächsten Landtagswahl antreten will erklärte gegenüber thueringen.jetzt, eine verbindliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern würde“die Krise verschärfen”.




„Schmutziges Geschäft“? CDU setzt Verbot von Windrädern im Wald durch

ERFURT – Der Thüringer Landtag hat den Bau von Windrädern in Wäldern verboten. Linke, SPD und Grüne stimmten im Landtag dem Verbot zu, obwohl sie eigentlich dagegen sind. Grund: Die abgewählte rot-rot-grüne Landesregierung von Bodo Ramelow ist nur deshalb noch im Amt, weil es die CDU mit regelmäßiger Zustimmung zu deren Politik möglich macht. Dieses Mal diktierte allerdings die Union den Takt – zusammen mit der FDP. Die CDU machte ihre  Zustimmung zum rot-rot-grünen Landeshaushalt 2021 davon abhängig, dass Windkraftanlagen in den Wäldern Thüringens verboten werden.

Das sorgte für einige Erregung auf der linke Seite des Parlaments. Der Grünen-Abgeordnete Olaf Müller sprach von einem „schmutzigen politischen Geschäft“, und seine Fraktionskollegin Laura Wahl sprach sogar von „Erpressung“ durch die CDU.  CDU-Fraktionschef Mario Voigt verweist darauf, dass seine Partei nichts anderes tue, als ihre Wahlversprechen zu erfüllen. Voigt: „Windräder haben im Wald nichts zu suchen.“




CDU-Abgeordnete stimmen mit Rot-Rot-Grün für höhere Rundfunkgebühren

von KLAUS KELLE

ERFURT – Es ist nicht neu, aber immer wieder erschütternd, wie sich die CDU, die sich selbst als „Partei der Deutschen Einheit“ versteht, den Steigbügelhalter für eine abgewirtschaftete rot-rot-grüne Landesregierung macht. So auch heute wieder, als im Landtag christdemokratische Abgeordnete für die skandalöse Erhöhung der Rundfunkbeiträge stimmten.

Skandalös, weil das ganze Öffentlich-Rechtliche System in Deutschland nicht mehr zeitgemäß ist und jedes Jahr Milliarden Euros allein für „Unterhaltung“ verschleudert, weil man das 1946 mal als „Grundversorgung“ festgelegt hat. Und das war richtig, ein Jahr nach dem großen Krieg, denn es gab nichts zu lachen – kein ZDF, keine Privatsender, kein Internet, kein Netflix und kein YouTube. Aber heute? Warum zwingen wir die Haushalte in Deutschland, mit Zwangsgebühren alberne Spielshows und Vorabendserien zu finanzieren? Weil alle mitmachen – außer der AfD, die aber allein nicht zu entscheiden hat.

Der AfD wäre es in Sachsen-Anhalt fast gelungen, eine rechnerisch parlamentarische Mehrheit zusammen mit der CDU zu politischer Macht zu formen. Die CDU in Magdeburg stand aller Angriffe aus Berlin wie eine Eins, aber ihr Ministerpräsident Reiner Haseloff zog dann die Notbremse und nahm den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag von der Tagesordnung. Und weil alle Bundesländer zustimmen müssten, wird es erstmal keine Erhöhung geben. Gut so.

Viel ärgerlicher ist aber, dass die thüringische CDU die von der Bevölkerung im Freistaat abgewählte Ramelow-Koalition weiter am Leben erhält. Wie die Mehrheitsverhältnisse tatsächlich sind, wurde am 5. Februar sichtbar, als der FDP-Politiker Thomas Kemmerich kurzzeitig zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, bis die Kanzlerin aus Südafrika anordnete, eine demokratische und rechtmäßige Wahl „rückgängig“ zu machen. Und so vollzogen es alle Höflinge und die Partei Adenauers und Kohls half mit, einem gescheiterten Ministerpräsidenten wieder ins Amt zu hieven. Demokratie geht anders.

Auf ihrem Bundesparteitag in Hamburg hatte die CDU übrigens 2018 einen Unvereinbarkeitsbeschlusss für Kooperationen zwischen CDU und Linken sowie der AfD beschlossen. Wie man in Thüringen sieht, ist dieser Beschluss nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.