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Landesaufträge nur bei 10,04 Euro Mindestlohn

ERFURT – Unternehmen, die Aufträge des Landes Thüringen haben wollen, müssen ihren Mitarbeitern zukünftig einen Mindestlohn von 10,04 Euro pro Stunde zahlen. Das hat das Kabinett heute bei der Neufassung des Thüringer Vergabegesetzes beschlossen. Bundesweit beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit Jahresanfang 9,19 Euro.

Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD, Foto) erläuterte, dass diese Lohnverpflichtung nur für die Branchen gelte, in denen es keine Tarifverträge gebe.