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Neonazi-Konzert: Alk und Krach wieder erlaubt

Themar – Das Verwaltungsgericht Meiningen hat gestern das komplette Alkoholverbot für ein Neonazi-Konzert in Thema teilweise aufgehoben. Auf dem umzäunten Gelände durfte gestern Abend und darf auch heute ab 20 Uhr Alkohol verkauft werden. Auch die Begrenung der Teilnehmerzahl auf 1.000 wurde von den Richtern aufgehoben.  Und auch der erlaubte Lärmpegel wurde erweitert: auf 70 Dezibel bis 22 Uhr und 50 danach.