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Mit diesem Team will Ute Bergner (BfTh) mit den Thüringern intensiv ins Gespräch kommen

ERFURT – Die Landtagsabgeordnete Ute Bergner aus Jena ist in Thüringen durch einen ganz neuen basisorientierten Politikansatz  bekannt geworden. Die Unternehmerin, die gerade ihre frühere FDP-Fraktion verlassen hat, organisiert etwas, was es vorher im Freistaat und wohl auch in anderen Bundesländern nicht gegeben hat: eine Fraktion außerhalb des Landtags mit direkten Ansprechpartnern für die Bürger, die sich in die aktive Politik mit Anregungen und neuen, frischen Ideen einbringen wollen. Und die vom althergebrachten Politbetrieb nicht mehr erreicht werde.

Frau Bergner, Sie sind nun raus aus Ihrer früheren FDP-Fraktion und freischaffende Künstlerin im Landtag für die „Bürger für Thüringen“. Können Sie da überhaupt noch was bewegen?

Das werde ich austesten, was ich bewegen kann. Es heißt ja, dass ein fraktionsloser Abgeordneter ein zahnloser Tiger sein soll. Ich sehe das nicht so. Ich habe zum Beispiel zu jedem Thema fünf Minuten Rederecht im Parlament – das werde ich vielleicht allein nicht ganz schaffen dort, aber jede Gelegenheit nutzen, um die Anliegen der Thüringerinnen und Thüringen im Parlament zur Sprache zu bringen.

Sie sagen es selbst: wie wollen Sie das allein schaffen?

Mit der Unterstützung meiner ehrenamtlichen Fraktion im Hintergrund.

Ich starte jetzt auch mein erstes Volksbegehren – zur Änderung des Wahlgesetzes. Mal sehen, ob ich auch das Parlament begeistern kann, das Anliegen schlanker umzusetzen als mit einem Volksbegehren. Ein zweites Volksbegehren ist in Arbeit.

 Ich werde auf alle Fraktionsvorsitzenden zugehen und mit ihnen prüfen, wo es Gemeinsamkeiten in inhaltlichen Fragen gibt. Danach werde ich weiter sehen.

Sie haben das Konzept einer „ehrenamtlichen Fraktion“ aus ganz unterschiedlichen Bürgern entwickelt. Wie dürfen wir uns das vorstellen?

Da ich nicht in allen Themen des Landtages Expertin bin, brauche ich professionelle Unterstützung. Das können wir über „Bürger für Thüringen“ im ganzen Land gut organisieren. Wir wollen die Stimme des Bürgers im Parlament sein und eröffnen damit eine neue Plattform, auch für Bürgerbewegungen.

Ursprünglich sind Sie davon ausgegangen, dass bald  ein neuer Landtag in Thüringen gewählt wird. Aber es hat den Anschein, dass irgendwie kaum einer so recht Interesse daran hat, oder?

Es gab ein Versprechen von Rot-Rot-Grün und CDU an die Bürger in Thüringen, dass es spätestens Ende September Neuwahlen gibt. Das passiert nun nicht, weil nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten bereit waren, einen Antrag auf Auflösung des Parlaments zu stellen. Ich selbst habe immer die Wahrscheinlichkeit bei 50/50 gesehen, ob dieses Versprechen umgesetzt wird. Jetzt ist es halt nicht so, die Situation ist wie sie ist – ich habe gelernt, aus Situationen etwas zu machen. Und das werde ich tun.

Mit der Gründung der „Bürger für Thüringen“ hat sich Ihre Partei, haben aber auch Sie persönlich sich bisher stark in das Corona-Thema und die Aufforderung der Regierenden eingemischt, unsere Gesellschaft durch zu impfen und so eine Herdenimmunität zu erreichen. Ist aus dem Thema nicht langsam die Luft raus, wo die Leute wieder Urlaub machen und im Biergarten sitzen können?

Ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema Corona auseinandergesetzt. Unter dem Coaching von Medizinprofis habe ich versucht, die Wechselwirkung des Virus mit unserem Körper zu verstehen, um gute Entscheidungen in der Politik mit zu treffen. So ist aus rein wissenschaftlicher und analytischer Sicht vieles für mich nicht nachzuvollziehen, wie in Deutschland gehandelt wird. Rückblickend kann ich die Fehler aus meiner Perspektive wie folgt zusammenfassen:

 Es wurde keine Prophylaxe betrieben um unser Immunsystem zu stärken, stattdessen wurden Maßnahmen angeordnet, die unser Immunsystem schwächen.

 Wer Symptome hatte und positiv getestet war, wurde zu Hause eingesperrt, und in vielen Fällen allein gelassen. Es gab keine Unterstützung im Frühstadium zu Heilung. Nach dem Motto: Entweder wirst Du von allein gesund, oder Du musst auf die Intensivstation.

 Die Panikmache mit Long Covid empfinde ich als unehrlich, denn diese Symptome gab es schon vorher. Wenn ich mich mit Medizinern und Fachleuten unterhalte, lerne ich, dass es auch hier schon Lösungen gibt, die man offensichtlich nicht nutzen will.

Bürgerrechte, Freiheit, gegen Impfzwang, gesund leben – das waren bisher Ihre Schwerpunktthemen. Frau Bergner. Was sagen Sie den Bürgern, die nun fragen, wie es wirtschaftlich weitergehen soll nach den harten Lockdowns. Wer hilft den kleinen Betrieben und der Gastronomie wieder auf die Beine? Können unsere  Kinder aufholen, was sie in der Schule verpasst haben?

Bürgerrechte sind ein ganz wichtiges Thema, da dürfen wir Bürger uns nicht die Butter vom Brot nehmen lassen! Leider begreifen viele Menschen noch nicht, wie wichtig der Kampf für ihre  Bürgerrechte und für unsere ganze Gesellschaft ist.

 Freiheit ist für uns ein ganz komplexes Thema. Und es ist ein großes Wort. Ich denke, wir sollten in unserem Umfeld anfangen, selbstbestimmt leben und selbst Verantwortung für unser Leben und unsere Familien übernehmen.

Aber noch einmal: Kaum eine Berufsgruppe hat unter den Corona-Maßnahmen so gelitten wie die vielen kleinen Betriebe und die Gastronomen auch hier in Thüringen. Muss der Staat jetzt Geld verteilen, um das alles zu retten?

Nein, im Gegenteil. Der Staat muss nicht Geld nachdrucken, sondern den vielen Unternehmen Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Und die Wirte haben allen Grund, selbstbewusst aufzutreten nach all dem, was ihnen in den vergangenen eineinhalb Jahren vom Staat zugemutet wurde

Und die Schüler, unsere Kinder?

Was man mit den Kindern gemacht hat, ist für mich das größte Verbrechen überhaupt. Man hat Kindern Bildungschancen geraubt. Wenn es wirklich wahr ist, dass die Abschlussprüfungen bei keinen Qualitätsabstrichen dieses Jahr besser ausgefallen sind als vorher, sollte man sich Gedanken machen, wie schlecht das Vor-Corona-Schulsystem war. Was ganz schlimm ist, sind die psychischen Schäden, die viele Kinder davon getragen haben.

 




Hochbrisantes Corona-Urteil aus Weimar: „Hat den Staat nicht zu interessieren!

von CHRISTIAN KOTT

WEIMAR – Viel geschrieben und gesprochen wurde über ein bereits am 11. Januar ergangenes Urteil des Amtsgericht Weimar. Die Aktivisten von beiden Seiten stürzten sich sogleich auf die 19 Seiten Urteilsbegründung. Befürworter der Lockdown-Politik hoben zu Wutgebrüll an, diejenigen, die COVID 19 für eine Grippe halten, feierten ausgiebig.

Beides ist völliger Unsinn und zeigt, dass Überzeugungstäter in der Beurteilung juristischer Fragen nicht gerade talentiert sind. Dabei dürften die meisten derjenigen, die es in ihrem Sinne verstehen wollen, das Urteil entweder gar nicht erst gelesen oder zumindest nicht verstanden haben. Denn wenn man das Urteil weniger aufgeregt liest, dann steckt darin eine juristische Sensation, die weitreichende Folgen haben könnte.

Zunächst zu den Fakten: Ein junger Mann nahm Ende April 2020 mit sieben anderen aus sieben verschiedenen Haushalten im Hinterhof eines Weimarer Hauses an einer Geburtstagsfeier teil. Die herbeigerufene Polizei beendete die Party, die Teilnehmer erhielten einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das damals in Thüringen geltende Kontaktverbot.

So weit, so normal, sollte man denken. Doch dann kommt es anders, als man denkt.

Mit mehr als deutlichen Worten spricht das Amtsgericht Weimar den Geburtstagsgast frei, weil es das Kontaktverbot für verfassungswidrig hält.

Ungewöhnlich ist dabei, dass das Amtsgericht Weimar die politisch getroffenen Vorschriften nicht nur für unverhältnismäßig oder ungeeignet hält, sondern in seiner mit 19 Seiten sehr ausführlichen und mit zahlreichen Quellen belegten Entscheidung viel weiter geht:

  1. im April 2020 habe weder in Thüringen noch in Deutschland eine epidemische Lage bestanden.
  2. Ein Kontakt- und Ansammlungsverbot verstoße gegen die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz als unantastbar garantierte Menschenwürde.
  3. Sowohl der erste Lockdown ab März 2020 als auch der im November 2020 zunächst nur für einen Monat („Wellenbrecher“) angeordnete und inzwischen zweimal verlängerte Lockdown erbringen den Beweis, dass sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt.

Erstaunlich deutlich stellt das Gericht fest, dass die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Politik zurückzuführen sind, um ein Vielfaches höher sind, als die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle. Wörtlich weiter:  „Eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen“.

Über die Punkte 1. und 3. kann man streiten, denn nicht umsonst sind Fachleute aus Wissenschaft und Medizin auch völlig unterschiedlicher Ansicht.

Aber höchst spannend  ist die These des Gerichts, Kontaktverbote stellten eine Verletzung der Menschenwürde dar. Denn wenn sich diese Auffassung durchsetzt, werden die Anforderungen an die Zulässigkeit von Kontaktverboten es dem Staat deutlich erschweren, dieses Mittel im Infektionsschutz gegen den Bürger einzusetzen.

Unabhängig von der im Urteil zitierten Rechtsprechung überzeugen vor allem zwei Punkte:

– Historisch gab es in Notstandslagen in der immer noch jungen Geschichte der Bundesrepublik schon alle möglichen rechtsstaatlich bedenkliche Maßnahmen. Von Ausgangssperren, Rasterfahndungen bis hin zu Staatstrojanern durften sich Gerichte schon lange daran abarbeiten, was der Staat mit seinem Bürger machen darf und was nicht. Aber auf die Idee, dem Untertanen (das Wort „Bürger“ passt hier nicht mehr) vorzuschreiben, mit wem und mit wie Vielen er sich in seinem privaten Umfeld treffen darf, war noch nie zuvor jemand gekommen. Völlig zutreffend beschreibt das Amtsgericht Weimar dies als „Tabubruch“.

Der Schlüsselsatz des Urteils, den jeder Freund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einfach nicht entkräften kann, lautet: „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt, oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“

Dieser Grundsatz gilt eben auch (vielleicht sogar gerade) während einer Pandemie, und es ist beschämend, dass es erst nach über neun Monaten der Geschichte des Lockdowns eines mutigen Amtsrichters aus Weimar bedurfte, der uns daran erinnert.

Das Urteil im Volltext können Sie hier nachlesen….