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Mit diesem Team will Ute Bergner (BfTh) mit den Thüringern intensiv ins Gespräch kommen

ERFURT – Die Landtagsabgeordnete Ute Bergner aus Jena ist in Thüringen durch einen ganz neuen basisorientierten Politikansatz  bekannt geworden. Die Unternehmerin, die gerade ihre frühere FDP-Fraktion verlassen hat, organisiert etwas, was es vorher im Freistaat und wohl auch in anderen Bundesländern nicht gegeben hat: eine Fraktion außerhalb des Landtags mit direkten Ansprechpartnern für die Bürger, die sich in die aktive Politik mit Anregungen und neuen, frischen Ideen einbringen wollen. Und die vom althergebrachten Politbetrieb nicht mehr erreicht werde.

Frau Bergner, Sie sind nun raus aus Ihrer früheren FDP-Fraktion und freischaffende Künstlerin im Landtag für die „Bürger für Thüringen“. Können Sie da überhaupt noch was bewegen?

Das werde ich austesten, was ich bewegen kann. Es heißt ja, dass ein fraktionsloser Abgeordneter ein zahnloser Tiger sein soll. Ich sehe das nicht so. Ich habe zum Beispiel zu jedem Thema fünf Minuten Rederecht im Parlament – das werde ich vielleicht allein nicht ganz schaffen dort, aber jede Gelegenheit nutzen, um die Anliegen der Thüringerinnen und Thüringen im Parlament zur Sprache zu bringen.

Sie sagen es selbst: wie wollen Sie das allein schaffen?

Mit der Unterstützung meiner ehrenamtlichen Fraktion im Hintergrund.

Ich starte jetzt auch mein erstes Volksbegehren – zur Änderung des Wahlgesetzes. Mal sehen, ob ich auch das Parlament begeistern kann, das Anliegen schlanker umzusetzen als mit einem Volksbegehren. Ein zweites Volksbegehren ist in Arbeit.

 Ich werde auf alle Fraktionsvorsitzenden zugehen und mit ihnen prüfen, wo es Gemeinsamkeiten in inhaltlichen Fragen gibt. Danach werde ich weiter sehen.

Sie haben das Konzept einer „ehrenamtlichen Fraktion“ aus ganz unterschiedlichen Bürgern entwickelt. Wie dürfen wir uns das vorstellen?

Da ich nicht in allen Themen des Landtages Expertin bin, brauche ich professionelle Unterstützung. Das können wir über „Bürger für Thüringen“ im ganzen Land gut organisieren. Wir wollen die Stimme des Bürgers im Parlament sein und eröffnen damit eine neue Plattform, auch für Bürgerbewegungen.

Ursprünglich sind Sie davon ausgegangen, dass bald  ein neuer Landtag in Thüringen gewählt wird. Aber es hat den Anschein, dass irgendwie kaum einer so recht Interesse daran hat, oder?

Es gab ein Versprechen von Rot-Rot-Grün und CDU an die Bürger in Thüringen, dass es spätestens Ende September Neuwahlen gibt. Das passiert nun nicht, weil nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten bereit waren, einen Antrag auf Auflösung des Parlaments zu stellen. Ich selbst habe immer die Wahrscheinlichkeit bei 50/50 gesehen, ob dieses Versprechen umgesetzt wird. Jetzt ist es halt nicht so, die Situation ist wie sie ist – ich habe gelernt, aus Situationen etwas zu machen. Und das werde ich tun.

Mit der Gründung der „Bürger für Thüringen“ hat sich Ihre Partei, haben aber auch Sie persönlich sich bisher stark in das Corona-Thema und die Aufforderung der Regierenden eingemischt, unsere Gesellschaft durch zu impfen und so eine Herdenimmunität zu erreichen. Ist aus dem Thema nicht langsam die Luft raus, wo die Leute wieder Urlaub machen und im Biergarten sitzen können?

Ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema Corona auseinandergesetzt. Unter dem Coaching von Medizinprofis habe ich versucht, die Wechselwirkung des Virus mit unserem Körper zu verstehen, um gute Entscheidungen in der Politik mit zu treffen. So ist aus rein wissenschaftlicher und analytischer Sicht vieles für mich nicht nachzuvollziehen, wie in Deutschland gehandelt wird. Rückblickend kann ich die Fehler aus meiner Perspektive wie folgt zusammenfassen:

 Es wurde keine Prophylaxe betrieben um unser Immunsystem zu stärken, stattdessen wurden Maßnahmen angeordnet, die unser Immunsystem schwächen.

 Wer Symptome hatte und positiv getestet war, wurde zu Hause eingesperrt, und in vielen Fällen allein gelassen. Es gab keine Unterstützung im Frühstadium zu Heilung. Nach dem Motto: Entweder wirst Du von allein gesund, oder Du musst auf die Intensivstation.

 Die Panikmache mit Long Covid empfinde ich als unehrlich, denn diese Symptome gab es schon vorher. Wenn ich mich mit Medizinern und Fachleuten unterhalte, lerne ich, dass es auch hier schon Lösungen gibt, die man offensichtlich nicht nutzen will.

Bürgerrechte, Freiheit, gegen Impfzwang, gesund leben – das waren bisher Ihre Schwerpunktthemen. Frau Bergner. Was sagen Sie den Bürgern, die nun fragen, wie es wirtschaftlich weitergehen soll nach den harten Lockdowns. Wer hilft den kleinen Betrieben und der Gastronomie wieder auf die Beine? Können unsere  Kinder aufholen, was sie in der Schule verpasst haben?

Bürgerrechte sind ein ganz wichtiges Thema, da dürfen wir Bürger uns nicht die Butter vom Brot nehmen lassen! Leider begreifen viele Menschen noch nicht, wie wichtig der Kampf für ihre  Bürgerrechte und für unsere ganze Gesellschaft ist.

 Freiheit ist für uns ein ganz komplexes Thema. Und es ist ein großes Wort. Ich denke, wir sollten in unserem Umfeld anfangen, selbstbestimmt leben und selbst Verantwortung für unser Leben und unsere Familien übernehmen.

Aber noch einmal: Kaum eine Berufsgruppe hat unter den Corona-Maßnahmen so gelitten wie die vielen kleinen Betriebe und die Gastronomen auch hier in Thüringen. Muss der Staat jetzt Geld verteilen, um das alles zu retten?

Nein, im Gegenteil. Der Staat muss nicht Geld nachdrucken, sondern den vielen Unternehmen Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Und die Wirte haben allen Grund, selbstbewusst aufzutreten nach all dem, was ihnen in den vergangenen eineinhalb Jahren vom Staat zugemutet wurde

Und die Schüler, unsere Kinder?

Was man mit den Kindern gemacht hat, ist für mich das größte Verbrechen überhaupt. Man hat Kindern Bildungschancen geraubt. Wenn es wirklich wahr ist, dass die Abschlussprüfungen bei keinen Qualitätsabstrichen dieses Jahr besser ausgefallen sind als vorher, sollte man sich Gedanken machen, wie schlecht das Vor-Corona-Schulsystem war. Was ganz schlimm ist, sind die psychischen Schäden, die viele Kinder davon getragen haben.

 




Weimarer Urteil „kassiert“: Was macht Richter Dettmars Urteil eigentlich so gefährlich?

von MARTIN D. WIND

WEIMAR – Als „offensichtlich rechtswidrig“ beurteilt das Verwaltungsgericht Weimar noch recht selbstsicher und erkennbar im Vollbesitz der „höheren Gewalt“ gegenüber dem Urteil eines Amtsrichters, der sich die Mühe gemacht hatte, ein umfänglich begründetes Urteil zu sprechen. Fürs Erste ist demnach das Urteil von Christian Dettmar „kassiert“, wie man das so schön sagt. Ob diese „Offensichtlichkeit“ so zu halten sein wird, ist fraglich. Immerhin könnte eine übergeordnete Instanz diesem vor Selbstbewusstsein strotzenden Verwaltungsgericht sein Urteil mit ebenso selbstherrlicher Begründung um die Ohren schlagen. „Offensichtlich“ – ist das überhaupt ein juridischer Begriff in einem Urteil? Aber worum geht es?

178 Seiten Begründung eines Rechtsbeschlusses (Az.: 9 F 148/21) – und dennoch diskutiert Deutschland nicht den Inhalt. Deutschland ventiliert hingegen die Posse die daraus gemacht wird. Denn Ende April hat der Thüringer „Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen), sein Haus in Bewegung gesetzt und das Büro, das Eigenheim, die Garage und das Auto durchsuchen sowie das Handy und den Computer von Richter Christian Dettmar beschlagnahmen lassen. Der öffentlich verlautete Vorwurf: Rechtsbeugung.

Rechtsbeugung ist als Vorwurf gegenüber einem Richter eines deutschen Gerichtes natürlich starker Tobak. Da geht es um Rechtsverständnis, Berufsethos und persönliche Ehre auf der einen Seite und um Politik auf der anderen Seite. Was macht Dettmars Urteil nun so „gefährlich“, dass man sich seitens der Politik genötigt fühlt, ihm schlicht die Kompetenz und Zuständigkeit für diesen Beritt abzusprechen und so öffentlichkeitswirksam gegen ihn vorzugehen. Immerhin hat man sich ja nicht zusammengesetzt, miteinander Kaffee getrunken und die Sache debattiert. Nein, es wurden polizeiliche Durchsuchungstrupps in Marsch gesetzt, die bei diesem Mann selbst in die Privatsphäre eingefallen sind.

Schaut man sich dann an, was genau Grundlage dieses Ermittlungsverfahrens und Durchsuchungsbeschlusses ist, dann kommt man als Normalbürger nicht umhin festzustellen, dass das wohl eher eine Geschmacksfrage der rabulistischen Gourmets unter den Juristen sein wird. Da wird man sich mit spitzem Mündchen darüber austauschen, ob es sich hier nun um eine Heidel/Blau- oder eine Rauschbeere handeln mag – und abschließend könne man das so dann doch eventuelle gar nicht sagen. Bei aller Ironie bleibt eben einfach die Frage: War dieser Familienrichter befugt, Schulen die per politischer Anweisung verfügten Maßnahmen gegenüber Kindern, zu untersagen. War diese „Familienrichter“, der bei seinen Urteilen immer das Kindswohl im Auge haben muss, gesetzlich berechtigt, in Verwaltungsvorgaben einzugreifen und sie zurückzuweisen?

Immerhin hat dieser Richter das aus dem Bundeskanzleramt verfügte Verdikt des Maskentragens in geschlossenen Räumen in Frage gestellt, ja sogar das Abstandhalten als bei Kindern nicht notwendig erachtet. Er tat das nicht aus einem Bauchgefühl heraus. Er hat sich Gutachter für seine Urteilsbegründung herangezogen, die die obrigkeitlichen Maßnahmen massiv in Frage stellen. Man mag das kaum glauben, wenn man dem Karussell der Wanderpokale unter den „Seuchenexperten“ in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anschaut. Dieses gebührenfinanzierte Theater präsentiert uns mit stupender Einfältigkeit, Abend für Abend die selben Wortspender, die mit ermüdender Regelmäßigkeit das berühmt-berüchtigte „Narrativ“ der Bundesregierung bedienen. Und dann kommt da so ein Amtsgerichts-Amtsrichter daher und zweifelt auf 178 Seiten an der abschließenden Wahrheit und Weisheit einer Bundesregierung? Das geht mal gar nicht!

Man muss sich einfach vor Augen halten, was das bedeuten könnte: Ein Amtsrichter weist die Politik mit deren, aus seiner Sicht offenbar nicht tragfähigen Begründung ihrer Ausnahmezustands-Verfügungen, zurück. Er weist sie in die Schranken und sagt deutlich: „So nicht!“ Er tut also das, was auch Aufgabe der Justiz in Deutschland ist oder wäre. Dabei hatte man sich doch in politischen Kreisen schon recht gut wahrnehmbar auf dieses Instrumentarium des Katastrophenszenarien-Regiments gefreut: Immerhin wartet ja hinter den nächsten Corona-Welle der Klimanotstand. Einer solchen Insubordination muss daher mit aller Härte begegnet werden. Und so wurde dann eben auch von Herrn Adams und seinem Ministerium prompt gehandelt.

Es mag – medial befeuert – den Regierenden in Thüringen und den Politiakrobaten in Berlin eine Atempause verschaffen, dass derzeit mehr über die Hausdurchsuchung als über die Beurteilung einer Krankheit gegeifert wird. Aber am Ende werden die Gutachten beurteilt werden müssen, die Richter Christina Dettmar zur Urteilsbegründung herangezogen hat. Und eventuell kann er ja aufgrund der Dramatik der in den Gutachten angeführten wissenschaftlichen Fakten sogar einen „Gefahr im Verzug“ für seinen Richterspruch anführen. Schlägt nicht die Nothilfe gesetztes Recht? Lässt sie auch „mal fünfe grade“ sein? Darf man nicht mit einem Verletzten bei Rot über Ampeln brettern, wenn der organisierte Rettungsdienst schlicht zu lange auf sich warten ließ und man einen Eigentransport vornehmen muss?

Es bleibt demnach zu hoffen, dass inhaltlich auf die 178 Seiten der gutachterlichen Begründung des Urteils gegen die Maßnahmen gegenüber Kindern an Schulen in Thüringen verhandelt werden muss. In Bayern gibt es derzeit einen ähnlichen Fall einer Richterin, die sich von der Politik ihre Richterfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz nicht beschneiden lassen will. Es wird spannend und es bleibt zu hoffen, dass die Verhandlungen – die in Deutschland ja derzeit noch offen sein sollen – möglichst bald und noch vor der Bundestagswahl im September beginnen. Und man darf hoffen, dass es an den Gerichten noch Juristen gibt, die nicht auf ihre Beförderung schielen, sondern dem Gesetz zur Geltung verhelfen, indem sie das gesetzte Recht vor den unappetitlichen Begehrlichkeiten der Politik schützen.




Familienunternehmen Zumnorde setzt nach Lockdown auf die Luca-App

ERFURT – Die Familie Zumnorde bereitet sich für die Zeit nach dem Lockdown vor. Das bekannte Hotel Zumnorde als auch die Schuhäuser sollen nach Ende der Corona-Schmutzmaßnahmen zügig wieder aufgenommen werden. Das wird mit der Luca-App geschehen, mit der Gäste und Kunden per  QR-Scan direkt einchecken und Kunden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben registriert werden. Die Luca-App soll über eine Registrierung insbesondere Gastronomen bei der Dokumentation ihrer Gäste entlasten, zu der sie nach Beendigung des Lockdowns voraussichtlich weiterhin verpflichtet sind.

Das bisherige Ausfüllen von Kontaktlisten vor dem Lockdown, das viele Kunden  als unangenehme aber notwendige Pflicht empfunden haben, entfällt dann.

„Wir wünschen uns, nach dem hoffentlich baldigen Ende des Lockdowns eine schnelle Rückkehr zur Normalität. Mit der Luca-App kommen wir dem ein Stück näher. Wir sind allen dankbar, die in dieser Zeit unsere vielfältigen Angebote zum Bestellen genutzt haben und bis zum Ende des Lockdowns nutzen werden.“

Das Hotel Zumnorde am Anger ist seit 25 Jahren ein familiengeführtes Unternehmen in derLandeshauptstadt. Bereits im Jahr 1887 wurde der Grundstein für das Familienunternehmen mit einem Schuhwarengeschäft in Münster gelegt. Bekannt geworden durch exklusive
Schuhhäuser in ganz Deutschland, wagten sich die Brüder Franz-Josef und Heinrich Zumnorde
mit dem Hotel am Anger auf neues Terrain. 




Demo in Gera: Gegenseitige Strafanzeigen

GERA – Nach dem „Schweigemarsch“ in Gera am Samstag hat ein 65 Jahre alter Teilnehmer Anzeige gegen die Polizei erstattet. Er sei nach eigenen Angaben von Polizisten verletzt worden. Andersherum ermittelt die Polizei gegen ihn, weil er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Auch soll er sich wiederholt geweigert haben, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Etwa 300 Bürger hatten gegen die Corona-Politik demonstriert.




Kein Sturm, nur unheimliche Stille: Lockdown-Proteste auf dem Domplatz fielen aus

ERFURT – Nur maximal 50 Personen haben sich heute in der Erfurter Innenstadt getroffen, in der Hoffnung, dass sich da spontan vielleicht doch noch eine Gelegenheit zum Protest gegen den Corona-Lockdown ergeben würde. Doch dazu kam es nicht.

Die Stadtverwaltung hatte die Demo, für stolze 10.000 Teilnehmer angemeldet, erwartungsgemäß verboten. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar bestätigte die Entscheidung. Und das war es auch schon. Rund um den Domplatz war ein großes Aufgebot an Polizei und Bundespolizei aufgezogen. An den Zufahrtsstraßen in die Stadt hinein gab es Polizeikontrollen, und das war es auch schon.

Unsere Reporterin beschrieb die Szenerie am späten Nachmittag mit: „Es ist hier unheimlich still.“ Nur zwei kleine Grüppchen mit Plakaten standen herum, wurden von der Polizei befragt. Alle Teilnehmer trugen Masken und hielten die Abstandsregeln ein.

Als einzige Politikerin äußerte sich gegenüber Thüringen.jetzt die Landtagsabgeordnete Dr. Ute Bergner (Jena). Sie ist zur Zeit noch Mitglied der FDP-Fraktion, wird aber im Herbst bei der Landtagswahl mit den „Bürgern für Thüringen“ als Alternativangebot für frustrierte bürgerliche Wähler antreten. Sie sagte uns zur verbotenen Demonstration in Erfurt:

„Demonstrationen sind ein wichtiges Element der Demokratie und müssen auch in schwierigen Zeiten möglich sein. Die Veranstalter hätten von vornherein der Stadt ein Angebot machen sollen, was verhandelbar gewesen wäre. 10.000 Teilnehmer sind das nicht…“

In der kommenden Woche soll es bundesweit weitere stille Protestaktionen vor Landtagen geben. Ob in Erfurt auch ein neuer Versuch gestartet wird, war heute nicht zu erfahren.

 




Die Ruhe vor dem Sturm… Was passiert morgen in Erfurt?

ERFURT – Was passiert morgen in Erfurt? Die Frage bewegt nicht nur viele Einwohner der Landeshauptstadt, sondern auch die Sicherheitsbehörden. Unter Corona-Bedingungen sind Aufmärsche dieser Art nur bis maximal 500 Teilnehmern erlaubt. Veranstalter, die dann eine Demo mit 10.000 Teilnehmern behördlich anmelden, wissen, was kommt.

Das veranstaltende Bündnis „Thüringen steht zusammen“ muss gewusst haben, dass die Stadt Erfurt ihre Demo verbietet. Das geschah dann auch. Der Versuch, das Recht zum Demonstrieren juristisch zu erstreiten, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht in Weimar. Dennoch geht die Polizei in Erfurt davon aus, dass sich morgen Menschen versammeln werden, vielleicht sogar viele, denn für die Demo wurde bundesweit geworben und konkurrierende Anti-Corona-Veranstaltungen in der Region sind nicht geplant.

So werden morgen auch Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern und die Bundespolizei in Erfurt präsent sein, um die Demo zu verhindern, sollte versucht werden, zivilen Ungehorsam durchzusetzen. Die Polizei hat Kontrollen an den Einfahrtsstraßen in die Stadt und am Hauptbahnhof angekündigt. Erfurts Polizeichef Jürgen Loyen rief die Bürger auf, die City am Samstagnachmittag zu meiden. Medien melden, dass auch Wasserwerfer bereitstünden, für den Fall, dass die Lage eskalierte.

 




Mit Rückgrat und Selbstbewusstsein: 200 demonstrierten in Weimar für Demokratie und Meinungsvielfalt

WEIMAR – Der Mantel der Geschichte wehte, als sich am Samstag 200 Bürger vor der historischen Kulisse des Deutschen Nationaltheaters auf dem Theaterplatz in Weimar zur Kundgebung „Tag der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ versammelten. Der Verein „Bürger für Deutschland“ hatte aufgerufen, sich genau um 15.15 Uhr zu treffen. Denn am gleichen Tag zur gleichen Stunde hatte 1919 der Sozialdemokrat Friedrich Ebert die Eröffnungsrede zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung gehalten. Und die schuf eine der fortschrittlichsten Verfassungen der damaligen Zeit überhaupt, in der festgeschrieben wurde, dass in diesem Land eine Demokratie entstehen soll.

Und so fand in Weimar erneut eine Veranstaltung statt, die im historischen Kontext den Willen vieler Bürger bekundete, unsere Demokratie und die Normen des Grundgesetzes als Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland zu erhalten, ja zu verteidigen. Es dürfe nie wieder passieren, dass der bürgerlichen Mitte durch Extremisten von Links und Rechts der Boden unter den Füßen weggerissen wird.

Clarsen Ratz, Sprecher der „Bürger für Deutschland“, und  Ivonne Nöhren und Steffen Teichmann von Verein „Bürger für Thüringen“, der zur nächsten Landtagswahl in Thüringen mit einer eigenen Partei antreten wird, appellierten in ihren Reden nicht nur an den Verstand, sondern auch an das Herz der Bürger auf dem Theaterplatz. Im Mittelpunkt dabei: die Corona-Maßnahmen, mit denen Angst geschürt würden und die untaugliche Mittel seien und Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Ruin trieben.

Ivonne Nöhren ging dabei besonders auf das Schicksal der Familien mit Kindern ein. Unter dem Applaus der 200 auf dem Platz versammelten Menschen rief sie: „Wir Deutschen müssen wieder lernen, mit aufrechtem Rückgrat, mit Selbstbewusstsein unser Land wieder in eine gute Richtung zu führen und für das, was wir wollen, auch einzustehen!“

Der bekannte Anwalt Ralf Ludwig, der für „Bürger für Deutschland“ sprach, überraschte die Teilnehmer mit einer satirischen Überspitzung des Narratives vom Gefährder, der durch seine bloße Anwesenheit, durch sein Reden und den zu geringen Abstand leichtfertig das Leben seiner Mitmenschen aufs Spiel setzt. Dies alles gemünzt auf den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, was allgemeine Heiterkeit auslöste. Ludwig rief dazu auf, den Regierenden keinen Vorwand für repressive Maßnahmen zu bieten. Nicht provozieren und absolut gewaltfrei bleiben – das war seine Botschaft.

Ricklef Münnich, ein Pfarrer im Ruhestand und ebenfalls aktiv bei „Bürger für Thüringen“, setzte sich in seinem Redebeitrag für die Meinungsfreiheit und den Respekt vor der Meinung Andersdenkender ein. In einer Demokratie sei es „unwürdig“, wenn Politiker Menschen ausgrenzten, die eine andere Meinung vertreten.

Und wie zum Beleg, dass die Veranstalter es ernst mit der Meinungsvielfalt und dem Dialog meinen, sprach als letzter Redner Karel Svoboda,  der für die „Freie Linke“ sprach. Er forderte ebenfalls, die Corona-Maßnahmen unverzüglich zu beenden und zu einem normalen Leben zurückzukehren. Seine Ansicht, für die Zukunft auch den Sozialismus als „bessere Alternative“ zum Kapitalismus nicht aus den Augen zu verlieren, fand bei den Zuhörern erkennbar wenig Zustimmung, so dass sich der Platz zu leeren begann. Doch auch er hatte zuvor immer wieder kräftigen Applaus bei seiner Rede bekommen.

Die Mitte der Gesellschaft zeigte in Weimar, was sie umtreibt in diesen Corona-Zeiten, nämlich die Sorge, in welche Richtung sich Deutschland entwickeln wird. Und diese Zukunft zu entwickeln, da wollen die Demonstranten von Weimar nicht einfach zuschauen, sondern sich aktiv einmischen.

 




„Candy Crush“ im Lockdown: Kann dieser Mann Ministerpräsident von Thüringen bleiben?

von KLAUS KELLE

ERFURT – Bodo Ramelow persönlich ist recht beliebt im Freistaat, das kann niemand ernsthaft bezweifeln. Nur so ist ein Wahlergebnis für Die Linke von über 30 Prozent zu erklären. Er ist zivilisiert, sagt man, symapthisch bei seinen Auftritten, er hat die richtige Ballance zwischen politischer Agenda und Volkstümlichkeit. Aber, das wird gern mal vergessen, die Wähler in Thüringen haben ihn und seine lahme rot-rot-grüne Koalition im Herbst 2019 abgewählt. Aus, finito! Dass er jetzt wieder in der Staatskanzlei sitzt ohne eigene Mehrheit, dashat er einem Kuhhandel mit der CDU und der skandalösen Intervention der Bundeskanzlerin zu einer rechtmäßig verlaufenen Wahl zu verdanken.

Ramelow verwaltet also weiter vor sich hin, und er gefällt sich offenbar in der Rolle des Corona-Krisenmanagers. Erst war er der Lockerste der Ministerpräsidenten, jetzt zieht er den Lockdown durch wie kaum ein Zweiter. Da passt überhaupt nicht in die Landschaft, was jetzt bekannt geworden ist. Ausgerechnet in einem Gespräch in der neuen hippen „Clubhouse“-Audio-App, wo Tausende zuhören, erzählte der Linke-Politiker, dass er während der allwöchigen Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin nebenbei gern das Online-Spiel „Candy Crush“ spiele. Noch einmal, weil man es beim ersten Lesen vielleicht gar nicht begreift: In der prominet besetzten Runde, in der jede Woche beschlossen wird, was wir alle tun müssen, um dem Virus entgegenzuwirken, spielt der Ministerpräsident nebenbei ein Onlinespiel. Irre, oder?

Die Bundeskanzlerin bezeichnete er im Talk als „Merkelchen“ und brüstete sich – wie die „Welt am Sonntag“ berichtete – , er schaffe bei dem Spiel  bis zu zehn Level. Toll, oder? So einen Ministerpräsidenten wünscht sich der von Existenzsorgen bedrohte Bürger in der Krise. Da werden Beschlüsse gefasst, die Menschen an den Rand ihrer Existenz treiben, Kontaktverbote zu engen Verwandten festgesetzt, Restaurants, Frisörsalons, Betriebe aller Art in die Insolvenz getrieben – und Thüringens Erster Mann daddelt.

Ramelow selbst hat sich inzwischen entschuldigt: „Eine kluge Frau hat mir auf @clubhouse_de gerade schlüssig den eigentlichen Fauxpas meiner Clubhaus-Plauderei dargelegt und es hat mich überzeugt“, schrieb er im Kurznachrichtendienst Twitter. Und weiter: „Den Namen der Bundeskanzlerin zu verniedlichen, war ein Akt männlicher Ignoranz. Dafür meine ehrliche Bitte um Entschuldigung.“ Da ist er wieder, der charmante Linke. Und während Politiker der Opposition die Frage nach der „Selbstbeherrschung mancher Politiker“ stellen und sogar in der Koalition der Wahlverlierer das Rumoren immer lauter wird, ist nicht einmal auszuschließen, dass viele Bürger das alles mit einem Achselzucken hinnehmen. Weil Herr Ramelow doch so nett ist. Und warum soll ein Ministerpräsident nicht das tun, was viele  andere auch machen? Ganz einfach: Weil er Ministerpräsident ist. Weil er Verantwortung dafür trägt, was mit den Bürgern Thüringens geschieht, besonders denen, die Angst um ihre Zukunft haben.

„Entweder ist es Ausdruck von Arroganz der Macht oder Amtsmüdigkeit“, schrieb Christian Hirte, seit September CDU-Landeschef im Freistaat. Eine berechtigte Frage, wenn man etwa, an vergangenes Jahr zurückdenkt, als der Ministerpräsident dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller den Mittelfinger zeigte und ihn einen „widerlichen Drecksack“ nannte. Bürger wünschen sich nicht nur in Krisenzeiten einen Regierungschef, der souverän führt, vor allem aber seine Emotionen zumindest in der Öffentlichkeit beherrscht.
Bodo Ramelow ist im Herbst versetzungsgefährdet, weil Wahltag nun einmal Zahltag ist.

 




Hochbrisantes Corona-Urteil aus Weimar: „Hat den Staat nicht zu interessieren!

von CHRISTIAN KOTT

WEIMAR – Viel geschrieben und gesprochen wurde über ein bereits am 11. Januar ergangenes Urteil des Amtsgericht Weimar. Die Aktivisten von beiden Seiten stürzten sich sogleich auf die 19 Seiten Urteilsbegründung. Befürworter der Lockdown-Politik hoben zu Wutgebrüll an, diejenigen, die COVID 19 für eine Grippe halten, feierten ausgiebig.

Beides ist völliger Unsinn und zeigt, dass Überzeugungstäter in der Beurteilung juristischer Fragen nicht gerade talentiert sind. Dabei dürften die meisten derjenigen, die es in ihrem Sinne verstehen wollen, das Urteil entweder gar nicht erst gelesen oder zumindest nicht verstanden haben. Denn wenn man das Urteil weniger aufgeregt liest, dann steckt darin eine juristische Sensation, die weitreichende Folgen haben könnte.

Zunächst zu den Fakten: Ein junger Mann nahm Ende April 2020 mit sieben anderen aus sieben verschiedenen Haushalten im Hinterhof eines Weimarer Hauses an einer Geburtstagsfeier teil. Die herbeigerufene Polizei beendete die Party, die Teilnehmer erhielten einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das damals in Thüringen geltende Kontaktverbot.

So weit, so normal, sollte man denken. Doch dann kommt es anders, als man denkt.

Mit mehr als deutlichen Worten spricht das Amtsgericht Weimar den Geburtstagsgast frei, weil es das Kontaktverbot für verfassungswidrig hält.

Ungewöhnlich ist dabei, dass das Amtsgericht Weimar die politisch getroffenen Vorschriften nicht nur für unverhältnismäßig oder ungeeignet hält, sondern in seiner mit 19 Seiten sehr ausführlichen und mit zahlreichen Quellen belegten Entscheidung viel weiter geht:

  1. im April 2020 habe weder in Thüringen noch in Deutschland eine epidemische Lage bestanden.
  2. Ein Kontakt- und Ansammlungsverbot verstoße gegen die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz als unantastbar garantierte Menschenwürde.
  3. Sowohl der erste Lockdown ab März 2020 als auch der im November 2020 zunächst nur für einen Monat („Wellenbrecher“) angeordnete und inzwischen zweimal verlängerte Lockdown erbringen den Beweis, dass sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt.

Erstaunlich deutlich stellt das Gericht fest, dass die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Politik zurückzuführen sind, um ein Vielfaches höher sind, als die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle. Wörtlich weiter:  „Eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen“.

Über die Punkte 1. und 3. kann man streiten, denn nicht umsonst sind Fachleute aus Wissenschaft und Medizin auch völlig unterschiedlicher Ansicht.

Aber höchst spannend  ist die These des Gerichts, Kontaktverbote stellten eine Verletzung der Menschenwürde dar. Denn wenn sich diese Auffassung durchsetzt, werden die Anforderungen an die Zulässigkeit von Kontaktverboten es dem Staat deutlich erschweren, dieses Mittel im Infektionsschutz gegen den Bürger einzusetzen.

Unabhängig von der im Urteil zitierten Rechtsprechung überzeugen vor allem zwei Punkte:

– Historisch gab es in Notstandslagen in der immer noch jungen Geschichte der Bundesrepublik schon alle möglichen rechtsstaatlich bedenkliche Maßnahmen. Von Ausgangssperren, Rasterfahndungen bis hin zu Staatstrojanern durften sich Gerichte schon lange daran abarbeiten, was der Staat mit seinem Bürger machen darf und was nicht. Aber auf die Idee, dem Untertanen (das Wort „Bürger“ passt hier nicht mehr) vorzuschreiben, mit wem und mit wie Vielen er sich in seinem privaten Umfeld treffen darf, war noch nie zuvor jemand gekommen. Völlig zutreffend beschreibt das Amtsgericht Weimar dies als „Tabubruch“.

Der Schlüsselsatz des Urteils, den jeder Freund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einfach nicht entkräften kann, lautet: „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt, oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“

Dieser Grundsatz gilt eben auch (vielleicht sogar gerade) während einer Pandemie, und es ist beschämend, dass es erst nach über neun Monaten der Geschichte des Lockdowns eines mutigen Amtsrichters aus Weimar bedurfte, der uns daran erinnert.

Das Urteil im Volltext können Sie hier nachlesen….




UPDATE +++ Kommando zurück +++ 15-Kilometer-Radius in Thüringen bisher nur eine Empfehlung +++

von KLAUS KELLE

ERFURT –Mein Beitrag hier gestern zu den weiteren Corona-Maßnahmen war in einem wichtigen Punkt fehlerhaft und ist dem zu intensiven Blick nach Berlin und auf die Kanzlerin gestern geschuldet. Bitte entschuldigen Sie den Fauxpas, auf den mich mehrere Leser von thueringen.jetzt heute Morgen aufmerksam machten!

Die 15-Kilometer-Regelung für Menschen, die in einem Corona-Hotspot leben, ist bisher nur eine Empfehlung. Das stellte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (43) nach einer Kabinettssitzung klar. Der Grund: Eine verpflichtende Anordnung würde angesichts der aktuellen Infektionswerte zu einer Ungleichbehandlung der Bürger in Städten und der auf dem Land führen.

Ministerpräsident Bodo Ramelow war zuvor der erste ranghohe Politiker, der gefordert hatte, die Bewegungsfreiheit der Bürger in Thüringen einzuschränken. Gestern hatte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der wöchentlichen Telefonkonferenz mit allen Ministerpräsidenten bekräftigt, dass die Kontakte zwischen den Menschen in ganz Deutschland weiter reduziert werden müssten.

Wie erwartet wird der bis zum 10. Januar befristete Lockdown erst einmal bis Monatsende (31.) verlängert. Menschen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt leben, die Corona-Hotspot sind (mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen), sollten sich freiwillig nur noch in einem Radius von maximal 15 Kilometern bewegen dürfen.

Konkret bedeutet das: Fast ganz Thüringen liegt über dieser Sieben-Tage-Inzidenz. Nur noch Jena, Gera, Erfurt und zwei Landkreise liegen bisher noch unter dem Wert von 200 Neuinfektionen.

Die Landtagsabgeordnete Dr. Ute Bergner (jetzt noch FDP-Fraktion), die mit einer neuen Liste “Bürger für Thüringen” zur nächsten Landtagswahl antreten will erklärte gegenüber thueringen.jetzt, eine verbindliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern würde“die Krise verschärfen”.