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Wahlrecht geändert – Nun kann ein neuer Landtag gewählt werden

ERFURT – Der Thüringer Landtag hat gestern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im September eine Landtagswahl im Freistaat stattfinden kann – auch wenn die Pandemiebedingungen weiter bestünden. Die Landtagsabgepordnete Ute Bergner (Jena, Foto), die als Sitzenkandidatin einer neuen Partei „Bürger für Thüringen“ antreten wird, äußerte sich nach der Parlamentssitzung zufrieden: „In Anbetracht der 70-Tage-Frist zwischen Auflösung des Landtages und der eigentlichen Wahl wurde die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften von Bürgern halbiert.“ Da sei ein faires Vorgehen der Landtagsmehrheit gegenüber neuen Bewerbern, sagte Bergner gegenüber thueringen.jetzt.  Die FDP hatte im Plenum rechtliche Bedenken geäußert und enthielt sich ebenso wie Bergner, die jetzt noch Mitglied der FDP-Fraktion im Landtag ist. Sie sagte: „Ich habe mich enthalten, da die gesetzliche Formulierung eines wahlrechtlichen Gesundheitsnotstandes im Artikel 1 §5 so unspezifisch ist, dass sie in der Auslegungsmöglichkeit einer Beliebigkeit entspricht.“