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Messerangriff: Landgericht Gera verurteilt Syrer (15) zu fünf Jahren Haft!

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GERA – Mohammad D. (15) wird in den kommenden Jahren endlich einen geregelten Tagesablauf haben. Das Landgericht Gera verurteilte den jungen Syrer jetzt zu fünf Jahren Haft, weil er im Februar dieses Jahren zwei Männer mit einem Cuttermesser angegriffen und schwer verletzt hatte. Die beiden Mitangeklagten Ramin N. (19) aus dem Iran und Ali Sina M. (21) aus Afghanistan wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Staatsanwältin Doreen Bergemann hatte für den Hauptangeklagten zuvor eine Jugendstrafe von sieben Jahren gefordert. Dabei sprach sie von einem „puren Gewaltgeschehen“, das sie während ihrer ganzen Dienstzeit vorher noch nicht erlebt habe. Mohammad D. gilt bei den Behörden als Intensivtäter, der schon im Frühjahr 2019 wegen 130 Straftaten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Die Entscheidung wurde damals aber nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Rechtsmittel einlegte und plötzlich einen syrischen Ausweis vorlegte. Nach diesem war er am 1. Januar 2015 geboren worden und somit zur Tatzeit jünger als 14 Jahre und damit strafunmündig. Nach einem Jahr in U-Haft wurde er freigelassen.

Die 2. Strafkammer in Gera sah es als erwiesen an, dass die drei Gewalttäter, Gäste unseres Landes, in der Nacht des 9. Februar 2020 in der Innenstadt von Gera zwei deutsche Männer angegriffen und schwer verletzt hatten. Mohammad D. fügte ihnen mit dem Messer  tiefe Schnittwunden im Gesicht zu. Die Opfer mussten operiert werden und leiden bis heute unter den Folgen des Angriffs. Dass die beiden Opfer – Felix T. (29) und Robert L. (35) – damals überlebten, hatten sie einem couragierten Mitbürger zu verdanken, der den Angriff zufällig aus dem Fenster seiner Wohnung sah und aus dem Haus rannte, die Gewalttäter stoppte und die Schwerverletzten in Sicherheit brachte.

Bildquellen

  • Landgericht_Gera: thueringen.de

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